Stallordnung Rifugio

  

Nicht stallkundige Personen und Kinder dürfen sich nur in Begleitung der Pensionäre, dessen beauftragten Stellvertreter oder dem Betriebsleiter im Bereich der Pferde aufhalten. Änderungen die das Tier (Tierarztwechsel, Futterumstellung, Krankheit, etc.) oder den Besitzer (Umzug, Telefonnummer, o.ä) betreffen, sind unverzüglich weiterzuleiten, damit ich diese zur Informationsentnahme in Notfällen zur Verfügung habe. 

Kollegialität 

Dies ist ein Ort, um sich wohlzufühlen. Dementsprechend sollte auch der Umgang untereinander gehalten werden. Jeder hat die Pflicht mit persönlichem Einsatz seinen Teil zu einem guten Klima beizutragen. Toleranz, Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und die Bereitschaft miteinander zu reden, bilden die Grundlage. Missverständnisse, Differenzen oder Kritik sind sachlich und mit demjenigen, den es betrifft, persönlich zu klären. 

Stallruhezeit 

Pferde brauchen ihre Nachtruhe. Deshalb herrscht eine allgemeine Stallruhe von 22-6 Uhr. Im Hochsommer, wenn es heiss ist, wird die Stallruhe von 22:30 bis 5:00 verkürzt. Ausnahmen: Turniere, Notfälle. Und im Zweifel fragen, Ausnahmen gibt es natürlich immer. Wer als Letzter den Stall verlässt, löscht alle Lichter und schliesst den Stall ordnungsgemäss ab. 

Umgang mit dem Tier 

Ein freundlicher Umgang mit den Pferden ist selbstverständlich. Schlaufzügel und andere Hilfszügel sind nur erlaubt, wenn sie korrekt verwendet werden. Jegliches Verhalten, welches mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt tritt, körperlichen Schaden verursacht, oder die Würde des Pferdes verletzt, wird nicht geduldet. 

Fütterungszeiten 

Morgens: ca. 6 Uhr (Heu und Kraftfutter), mittags: ca. 11 Uhr (nur Heu), nachmittags: ca. 17 Uhr (Heu und Kraftfutter), abends: ca. 20 Uhr (nur Heu) 

Heu wird immer mindestens 30 min vor dem Kraftfutter gefüttert. Im Sommer gibt es das Kraftfutter morgens erst NACH der Weide. 

Das Zufüttern von Heu oder Nachstreuen ist dem Pensionär nicht erlaubt. Falls es mal zu wenig sein sollte, bitte einfach melden. 

Kraftfutter 

Folgendes Kraftfutter ist vorhanden und kann von mir bezogen werden: Marstall Gastro-Müsli, Marstall Vito, Marstall Bergwiesen-Mash, Marstall Mineralfutter Force. Diese Futtermittel sind alle getreidefrei. 

Wenn eigenes Kraftfutter mitgebracht wird, muss es mäusesicher in einer Tonne gelagert werden. Platz hat es dafür in der Futterkammer. Es dürfen keinerlei Futter offen gelagert werden. Das Futter werde ich nach Ihren Wünschen an Ihre Pferde verfüttern. Dazu wird das Futter jeweils in Futtereimern bereitgestellt. 

Zusatzfutter 

Sämtliche Zusatzfutter können bei mir abgegeben werden und werden mit dem Kraftfutter zusammen verfüttert. 

Entwurmung 

Im Frühling und Sommer werden Kotproben genommen und es wird individuell entwurmt. Im Winter werden alle Pferde entwurmt. 

Ordnung auf dem Betrieb 

Grundsätzlich gilt: Alles so verlassen, wie man es gerne antreffen würde. Die Sattelkammer ist ordentlich zu halten, ebenso der eigene Schrank. Das Lagern von Futtermitteln (ausser Gutzi in verschlossenen Dosen/Behältern) ist in der Sattelkammer nicht erlaubt. Ebenso dürfen Esswaren nur mäusesicher verpackt in der Sattelkammer gelagert werden. Waschplatz und Putzplätze immer so verlassen, wie sie aufgefunden werden möchten – sauber, keine Utensilien liegen lassen, Mist wegräumen. Den Pferden müssen beim Verlassen der Box die Hufe ausgekratzt werden. 

Weiden / Paddocks 

Im Sommer werden die Pferde wann immer möglich auf die Weide gelassen. Bei ganz schlechtem Wetter und im Winter stehen fünf befestigte Paddocks zur Verfügung, auf die die Pferde gebracht werden. 

Hunde 

Die Hunde auf dem Areal müssen stets beaufsichtigt werden. Hundekot ist auf dem ganzen Areal der Anlage (inkl. Privatareal) sowie auf den Weiden zusammenzunehmen und zu entsorgen. 

Reithalle / Reitplatz 

Das Freilaufenlassen und Wälzen lassen, ist NICHT erlaubt. Mist wird entweder sofort zusammengenommen oder umritten und nach dem Reiten aufgenommen. Sind durch Longieren oder aus anderen Gründen Löcher entstanden, bitte mit dem Rechen wieder ausebnen. Die Hufe müssen vor dem Verlassen der Reithalle ausgeräumt werden. Es gelten die allgemein üblichen FN-Bahnregeln. Longieren ist nur zulässig, wenn die anwesenden ReiterInnen einverstanden sind. Reitstunden von meiner Seite werden an der Infotafel angeschrieben. 

Rauchen 

In allen Stallgebäuden herrscht ein absolutes Rauchverbot. Beim Rauchen auf dem Vorplatz werden die Kippen nicht auf den Boden oder auf den Mist geworfen. 

Seuchen 

Treten im Stall Seuchen oder ansteckende Krankheiten auf, welche den gesamten Pferdebestand gefährden, so ist der Betrieb berechtigt, nach Anhören von mindestens zwei Tierärzten alle zum Schutz der Pferde erforderlich Maßnahmen zu treffen. Widersetzen sich Pferdebesitzer diesen Anordnungen, so kann der Betrieb die sofortige Entfernung dieser Pferde verlangen. 

Schlusswort 

Nach dem Motto: Leben und leben lassen, verstehen wir diese Stallordnung als geeignetes Mittel, unser Zusammenleben zu vereinfachen und allen (Reitern wie Pferden) optimale Voraussetzungen bieten zu können. Jeder hat die Pflicht, mit persönlichem Einsatz seinen Teil zum guten Betriebsklima beizutragen. Toleranz, gegenseitigen Respekt und Rücksicht im Betrieb bilden die Grundlage. Für die Einhaltung dieser Punkte bedanke ich mich recht herzlich und wünsche allen viel Freude und schöne Erlebnisse auf dieser tollen Anlage! 

Diese Betriebs- und Stallordnung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann jederzeit ergänzt oder geändert werden.